(Lenting, 28. Februar 2008)
Bayerisches Verwaltungsgericht entscheidet
gegen Gemeinde Lenting
Stromkabel darf auf Gemeindegrund verlegt werden
Dem Bau des geplanten Biomasse-Heizkraftwerkes im Lentinger Gewerbegebiet steht nun nichts mehr im Wege. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Februar 2008 ermöglicht es der KE Power Station GmbH nun, den Besitz der Gemeinde Lenting zu nutzen, um das Kabel zur Einspeisung des Stroms in das Netz der E.on Bayern zu verlegen.
Die Gemeinde Lenting hatte gegen den Beschluss der vorzeitigen Besitzeinweisung des Landratsamts Eichstätts vom 29. Januar 2008 geklagt, welcher der KE Power Station GmbH die Verlegung des Stromkabels auf einer Länge von 970 Metern über Lentinger Gemeindegrund erlaubt.
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Die Verlegung des 20 kV-Mittelspannungskabels erfolgt unterirdisch mit 80 Zentimetern Erdabdeckung durch Einpflügen. „Die Verlegung des Stromkabels ist Voraussetzung für den Baubeginn, da der durch die Kraft-Wärme-Kopplung entstehende Strom in ein Verteilernetz eingespeist werden muss. Jetzt wo die letzten Hürden genommen sind, können wir endlich mit dem Bau des Biomasse-Heizkraftwerks beginnen“, sagt Ronny Kessel, Geschäftsführer der KE Power Station GmbH.
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