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Klimaschutz gewünscht: Das KWK-Gesetz und das EEG-Gesetz


Das KWK-Gesetz

Blockheizkraftwerke (BHKWs) werden in Deutschland seit dem
1. April 2002 durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung,
kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert. Netzbetreiber
sind verpflichtet, eine BHKW-Anlage an ihr Stromnetz anzuschließen und den ins öffentliche Netz eingespeisten
Strom zu vergüten. Die Vergütung setzt sich zusammen aus
dem Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse EEX, einem KWK-Zuschlag sowie den vermiedenen Netznutzungsgebühren für die Einspeisung in den unteren Spannungsebenen. Zur staatlichen Förderung gehören weiterhin auch Steuererleichterungen, wie zum Beispiel die Erstattung
der Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff.

zum EEG-Gesetz >>



Technische Grundlagen

Vorteil: dezentrale Energie

Energieträger Biomasse

Gesetzlicher Rahmen


Impressum: KE Power Station GmbH • Geschäftsführer: Ronny Kessel • Bahnhofstraße 29 • 85101 Lenting • Telefon (0 84 56) 27-2 75