Das KWK-Gesetz
Blockheizkraftwerke (BHKWs) werden in Deutschland seit dem
1. April 2002 durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung,
kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert. Netzbetreiber
sind verpflichtet, eine BHKW-Anlage an ihr Stromnetz anzuschließen und den ins öffentliche Netz eingespeisten
Strom zu vergüten. Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse EEX, einem KWK-Zuschlag sowie den vermiedenen Netznutzungsgebühren für die Einspeisung in den unteren Spannungsebenen. Zur staatlichen Förderung gehören weiterhin auch Steuererleichterungen, wie zum Beispiel die Erstattung
der Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff.
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