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Klimaschutz gewünscht: Das KWK-Gesetz und das EEG-Gesetz


Das EEG-Gesetz

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.
Im Zentrum stehen dabei die Nutzung erneuerbarer Energien
und eine verbesserte Energieeffizienz.

Mit Biomasse als Rohstoff erzeugter KWK-Strom, der im
Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz eingespeist wird, wird nach den Regeln des EEG mit einem zusätzlichen Bonus von zwei Cent pro Kilowattstunde vergütet.

zum KWK-Gesetz >>



Technische Grundlagen

Vorteil: dezentrale Energie

Energieträger Biomasse

Gesetzlicher Rahmen


Impressum: KE Power Station GmbH • Geschäftsführer: Ronny Kessel • Bahnhofstraße 29 • 85101 Lenting • Telefon (0 84 56) 27-2 75